AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Grafik Freunde, Inhaber Jennifer Klemme, Karlstraße 18, 59174 Kamen, Tel: 02307/3620315

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nur für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Grafik Freunde und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Zu Unternehmern im Sinne der AGB zählt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Grafik Freunde; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. An sein schriftliches Angebot ist Grafik Freunde nur dann und solange gebunden, wie dies in seinem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann durch den Zusatz „Angebot freibleibend“ ausgeschlossen werden. 
  2. Die in einem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
  3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

§ 3 Leistungen

  1. Für die Erfüllung des Vertrags behält sich Grafik Freunde ausdrücklich vor, Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
  2. Werden von Grafik Freunde erstellte Vorlagen nicht von dessen Partnerunternehmen, sondern auf Wusch des Auftraggebers bei einer von diesem benannten Drittfirma weiterverarbeitet, so übernimmt Grafik Freunde insoweit für ein einwandfreies Endprodukt keinerlei Gewähr.

§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrecht

  1. Grafik Freunde fertigt das vereinbarte Werk und räumt dem Auftragnehmer für dieses, die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf eines zusätzlichen Vertrags zwischen Grafik Freunde und dem Auftraggeber.
  2. Stellt der Auftraggeber Grafik Freunde andere Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung, die in das Werk eingearbeitet werden sollen oder die verändert werden sollen, so versichert er mit der Übergabe, dass er sich im Besitz der hierfür notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber wird Grafik Freunde von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke frei halten und ggf. anfallende Kosten zur Rechtsverteidigung übernehmen.
  3. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen übernimmt Grafik Freunde keine Gewähr.

§ 5 Vergütung

  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Sie ist bereits bei Übergabe fertiger und abgenommener Entwürfe ohne Abzüge sofort zahlbar.
  2. Werden die bestellten Arbeiten in Etappen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Stücks fällig.
  3. Erstreckt sich ein Auftrag über erheblich längere Zeit oder erfordert er von Grafik Freunde (hohe) eigenfinanzielle Vorleistungen, so sind umgehend angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % ODER 1/3 nach Abnahme des Entwurfs, 1/3 nach Ablieferung. 
  4. Unabhängig davon ist Grafik Freunde berechtigt Leistungen Dritter (Druckkosten, Mediakosten, Subunternehmen, etc.) im vollen Umfang, im Voraus in Rechnung zu stellen. Erst nach vollständiger Begleichung dieser Rechnung kann der Auftrag an Dritte erfolgen.
  5. Wenn der Auftraggeber veranlasst, dass der Auftrag geändert oder abgebrochen wird, ersetzt der Auftraggeber Grafik Freunde alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Grafik Freunde von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Weitere etwaige Ansprüche der Grafik Freunde bleiben davon unberührt.
  6. Für Leistungen Dritter, derer sich Grafik Freunde zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet Grafik Freunde eine Service-Fee von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.

§ 6 Haftung

  1. Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder falls Grafik Freunde aus einem wichtigen vom Auftraggeber zu vertretenden Grund kündigt, behält Grafik Freunde den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu erwartenden Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
  1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Haftung

  1. Hat Grafik Freunde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Grafik Freunde beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag Grafik Freunde nach seinem Inhalt gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung der Grafik Freunde bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Grafik Freunde für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbegrenzungen dieser Klausel gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Grafik Freunde erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt Grafik Freunde von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. 
  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Grafik Freunde erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt Grafik Freunde von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. 

§ 8 Datenschutz

Grafik Freunde speichert die Daten aus dem Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung und behält sich das Recht vor, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kamen (Westfalen).
  2. Auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar.
  3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.